Allgemeine Geschäftsbedingungen Butter & Salz GmbH
Allgemeines
Für alle künftigen Verträge zwischen uns (Butter & Salz GmbH) und dem Kunden, welche die Vermietung von Geräten (Mietgegenstand) und deren leihweise Überlassung zum Gegenstand haben, gelten ausschließlich folgende Bedingungen.
(1) Auftragserteilung
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Eine verbindliche Vereinbarung kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits zustande. Diese Regelung gilt auch für von uns genannte Fristen und Termine.
(2) Preise/Zahlungsbindung
Unsere Geräte werden gemäß unserer Preisliste vermietet. Alle genannten Preise verstehen sich netto und sind zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten. Zusätzlich wird auf die Endsumme eine Versicherungsgebühr in Höhe von 5% berechnet.
(3) Abrechnung
Die Vermietung erfolgt auf der Basis von Tagessätzen. Die Miete beginnt am Tag, an dem der Mietgegenstand unsere Betriebsstätte verlässt und endet am Tag der Rückgabe, jedoch nicht später als zum vereinbarten Rückgabetermin. Berechnet werden in der Regel nur Einsatztage wie auf dem Angebot ausgewiesen.
Vor Annahme des Mietgegenstands ist der Mieter verpflichtet, diesen auf etwaige Mängel oder Schäden zu prüfen. Sofern der Mieter Kaufmannseigenschaft hat, wird er auf § 377 HGB hingewiesen. Tritt während der Mietdauer ein Mangel oder eine Beschädigung auf, so hat der Mieter dies unverzüglich zu melden. Bei Vorliegen eines Mangels wird sich die Butter & Salz GmbH – vorbehaltlich der Verfügbarkeit – bemühen, eine alternative Mietsache zur Verfügung zu stellen.
Wird das Mietgerät nicht ordnungsgemäß zurückgegeben, ist für jeden angefangenen Tag der volle Tagesmietpreis zu entrichten. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
Die Miete stellt ausschließlich die Gegenleistung für die Nutzung des Mietgegenstands dar. Kosten für Versand, Verpackung, Verschleiß und Verbrauch werden gesondert in Rechnung gestellt.
Für die Zustellung innerhalb von Mainz berechnen wir eine Pauschale von 50€ pro Strecke. Für Lieferungen außerhalb von Mainz wird zusätzlich eine Kilometerpauschale von 0,60€ pro Kilometer erhoben.
Der Mietpreis gilt für 24 Stunden, dies ist auch die kleinste Berechnungseinheit. Der Mietpreis ist auch dann voll zu zahlen, wenn die tatsächliche und zeitliche Nutzung nicht den zu berechnenden Zeiten entspricht.
(3.1) Rabatte
Wir räumen Rabatte bei längeren Mietzeiträumen ein.
Die Staffelung ist wie folgt:
ab 3 Tage 20%
ab 4 Tage 25%
ab 5 Tage 40%
Für Studenten gelten
ab 2 Tage 25%
ab 3 Tage 30%
ab 4 Tage 40%
(4) Stornierung
Im Falle einer Stornierung durch den Kunden innerhalb von 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit, nachdem der Auftrag bereits bestätigt wurde, ist eine Stornogebühr in Höhe von 75% der vereinbarten Mietgebühr zu zahlen. Wenn der Auftrag am Tag der Auslieferung storniert wird oder wenn der Mieter den Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgibt, sind die gesamten Mietgebühren zu entrichten.
Storniert der Kunde bis 5 Tage vor Beginn der vereinbarten Mietzeit, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Mietgebühr zu zahlen.
Stornierungen bis 10 Tage vor Beginn der vereinbarten Mietzeit sind kostenlos.
(5) Rechte & Pflichten des Kunden
Vor Abschluss des Mietvertrags ist der Kunde dazu verpflichtet, unaufgefordert genaue Angaben zum beabsichtigten Verwendungszweck und zum Einsatzort des Mietgegenstands zu machen. Besondere Umstände und Anforderungen sollten ebenfalls angegeben werden.
Der Mietgegenstand darf ausschließlich von fachkundigem Personal bedient werden. Der Kunde wird auf die Verpflichtungen hingewiesen, die sich aus dem Mietvertrag ergeben, einschließlich der Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Mietgegenstand schonend zu behandeln und geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Witterungseinflüssen, Hitze, Sonneneinstrahlung, Sand, Staub, Feuchtigkeit oder Stunt-Aufnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus muss der Kunde den Mietgegenstand vor Verlust und Diebstahl sichern.
Für direkte oder indirekte Schäden, die durch Ausfall der Rent Gegenstände entstehen, haftet die Butter & Salz GmbH in keinem Fall.
(6) Rückgabe
Nach Ablauf der Mietzeit ist der Kunde verpflichtet, den Mietgegenstand in einem einwandfreien, gereinigten, betriebsfähigen und vollständigen Zustand zurückzugeben. Die Rücknahme des Mietgegenstandes durch uns erfolgt unter Vorbehalt der Überprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand. Der Kunde wird gebeten, bei der Rückgabe des Mietgegenstandes etwaige Schäden zu melden.
Sollten bei der Rückgabe Beschädigungen oder Funktionsstörungen festgestellt werden, so trägt der Kunde die Verantwortung dafür. Jegliche direkte oder indirekte Schäden, die durch den Ausfall der Mietgegenstände entstehen, sind von der Haftung der Butter & Salz GmbH ausgeschlossen.
Die Butter & Salz GmbH bleibt der uneingeschränkte Eigentümer aller Mietgeräte.
(7) Höhere Gewalt
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund unvorhergesehener Ereignisse wie z.B. Wetter, Aussperrung, behördliche Anordnungen haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
(8) Versicherung
Bei Schäden ist eine Selbstbeteiligung bis maximal 250€ pro Schadensfall fällig. Ausgenommen sind Diebstahl und fahrlässiges Verhalten.
Schäden, die nachweislich durch Wasser entstanden sind, sind auch nicht versichert.
(9) Zahlung
Der Kunde hat die Zahlungen gemäß der in der Rechnung genannten Termine vorzunehmen.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer, soweit nichts anderes deklariert.
Die Butter & Salz GmbH behält sich das Recht vor, vereinbarte Anzahlungen in Rechnung zu stellen.
(10) Datenschutz
Soweit zur Geschäftsabwicklung erforderlich, werden im Zuge der Geschäftsbeziehung auftragsbezogene Kundendaten erhoben und verarbeitet. Diese Kundendaten werden intern an unsere Mitarbeiter übermittelt.
Die vertrauliche und sichere Behandlung der Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und weitere Datenschutzbestimmungen wie der DSGVO wird gewährleistet.
(11) Schlussbestimmung
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Mainz.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.